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#Bundestag beschließt Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz
#Berlin, 5. März 2026
Der Deutsche #Bundestag hat heute den von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs in das #Bundesjagdgesetz (»BJagdG«) beschlossen. Damit wird der Schutz von #Weidetieren verbessert und der präventive Herdenschutz gestärkt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher #Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.
Dazu sagt der Bundesminister für #Landwirtschaft, #Ernährung und #Heimat, Alois Rainer: »Vielerorts ist die Bedrohung der Weidetiere durch den Wolf bittere Realität. Das wurde in den letzten Wochen durch Berichte über zahlreiche Risse schmerzhaft deutlich. Für Tierhalter bedeutet jeder Riss nicht nur einen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch eine enorme emotionale Belastung. Die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz bringt Rechtssicherheit und klare, praktikable Regeln. Diese Bundesregierung hat schnell gehandelt, wie versprochen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Bis zum Almauftrieb ist der Wolf im Jagdgesetz – das ist mein Ziel. Auch dort, wo Zäune und Herdenschutzhunde an ihre Grenzen kommen, kann bald zielgenau gehandelt werden, wie beispielsweise in der alpinen Region.«
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor
Hintergrund
Die #Wolfsbestände in #Europa sind in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 219 Wolfsrudel, vor allem in #Brandenburg, #Niedersachsen und #Sachsen. Parallel dazu steigt die Zahl der Wolfrisse: Im Jahr 2024 wurden rund 4.300 #Nutztiere, überwiegend #Schafe und #Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.
Deutschland hat der EU Kommission dieses Jahr den »günstigen Erhaltungszustand« des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um den Ländern in Regionen mit einem guten Erhaltungszustand die Möglichkeit zu geben, ein regionales Wolfsmanagement einzuführen. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz ist dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bereits Anfang des Jahres war der #Wolf von »streng geschützt« auf »geschützt« in der Berner Konvention herabgestuft worden.
Der #Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) …
