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Oberlandesgericht Düsseldorf: Busfahrer nutzt Handy: »Lebenslanges Fahrverbot« auf allen Linien der A Verkehrsgesellschaft mbH ist unverhältnismäßig

Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass die von der beklagten A Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist., mehr …