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Stadtverwaltung sieht keine Grundlage für Autoscooter im Parkbad Gütersloh – Abbau wird geprüft

Von KWS, Gütersloh, Nachrichten, 4.562 Views

Stadtverwaltung sieht keine Grundlage für #Autoscooter im Parkbad Gütersloh – Abbau wird geprüft

  • Pächter erhält vor der Entscheidung eine Gelegenheit zur Stellungnahme

#Gütersloh, 22. Juni 2026

Der umstrittene Autoscooter im #Parkbad Gütersloh steht offenbar vor dem Aus. Wie die #Stadtverwaltung mitteilt, sieht sie derzeit keine Grundlage dafür, dass die Anlage dauerhaft auf dem Gelände bestehen bleiben kann. Der Pächter könnte deshalb aufgefordert werden, den Autoscooter bis zum 31. Juli 2026 vollständig zurückzubauen.

Zuvor hatte die Stadt geprüft, ob ein Bebauungsplan die Voraussetzungen für eine nachträgliche Legalisierung schaffen könnte. Diese Prüfung fiel jedoch negativ aus. Nach Angaben der Verwaltung stehen öffentliche Belange dem Vorhaben entgegen. Ausschlaggebend sei insbesondere die Lage des Geländes in einem festgesetzten #Überschwemmungsgebiet. Die gesetzlichen Vorgaben zum #Hochwasserschutz sprächen gegen eine Zulassung an diesem Standort.

Die Entwicklung wirft allerdings Fragen auf. Denn die rechtlichen Probleme waren keineswegs neu. Bereits Ende April 2026 hatten Stadtverwaltung Gütersloh und #Kreisverwaltung Gütersloh dem Pächter lediglich eine auf 3 Monate befristete Nutzung als sogenannter »Fliegender Bau« gestattet. Damals wurde ausdrücklich festgelegt, dass die Konstruktion nach Ablauf der Frist vollständig zurückgebaut werden müsse. Eine Verlängerung oder ein erneuter Aufbau im Jahr 2026 wurden bereits zu diesem Zeitpunkt #ausgeschlossen.

Auch die Begründung war damals praktisch dieselbe wie heute: Die Lage im Überschwemmungsgebiet lasse nur eine zeitlich begrenzte Ausnahme zu. Der Kreis Gütersloh hatte die Nutzung ausschließlich als überdachte Fläche genehmigt. Ein Betrieb als Fahrgeschäft war nicht zulässig.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt

Das Parkbad steht unter #Denkmalschutz. Damit bestehen zusätzliche rechtliche Anforderungen an bauliche Veränderungen auf dem Gelände. Schon vor Monaten war deshalb mehrfach die Einschätzung zu hören, dass eine dauerhafte Genehmigung der Anlage kaum realisierbar sein dürfte.

Vor diesem Hintergrund erscheint es bemerkenswert, dass anschließend dennoch über Möglichkeiten einer dauerhaften Legalisierung diskutiert wurde. Die nun vorgelegte Prüfung bestätigt letztlich genau jene Hindernisse, die bereits im Frühjahr bekannt waren.

Bevor die Stadtverwaltung über das weitere Vorgehen entscheidet, soll der #Pächter im laufenden #Verwaltungsverfahren angehört werden. Erst danach will die Verwaltung endgültig festlegen, ob und wann der vollständige #Rückbau angeordnet wird.

Bereits im April 2026 hatte die #Bauaufsicht den Betrieb der Anlage untersagt und angeordnet, den Autoscooter so zu sichern, dass keine Gefahr für #Besucher besteht. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass für Anlagen dieser Art grundsätzlich eine vorherige #Genehmigung erforderlich gewesen wäre und die rechtlichen Voraussetzungen bereits vor der #Errichtung hätten geprüft werden können.

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