Von KWS, Informationen, Herzebrock-Clarholz, 7.809 Views
Gemeinde Herzebrock Clarholz sucht engagierte #Bürger für das Amt der #Schiedsperson
#Herzebrock #Clarholz, 24. Juli 2026
Die Position der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson in Herzebrock Clarholz wird zum Februar 2027 vakant. Daher sucht die Gemeinde Frauen und Männer, die sich für diese ehrenamtliche Aufgabe interessieren.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt und anschließend von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich – gefragt sind vielmehr gesunder #Menschenverstand, ein ausgeprägtes #Rechtsempfinden, die #Fähigkeit zuzuhören sowie zum #Ausgleich und zur #Vermittlung, Freude und Geschick an der Verhandlungsführung und Verschwiegenheit.
Die Schiedspersonen in Herzebrock Clarholz helfen, #Konflikte und #Streitigkeiten zwischen Bürgern beizulegen. Ein Großteil der Schlichtungsfälle führt zu einer gütlichen Einigung. Das spart den Beteiligten viel Geld und vermeidbaren Ärger und nimmt den überlasteten Gerichten unnötige Arbeit ab. Zuerst die Schiedspersonen aufzusuchen, hilft oft, einen Prozess zu vermeiden.
Unter dem Leitspruch »Sich vertragen ist besser als klagen« stehen Bürgernähe, Kostengünstigkeit und schnelles Handeln im Mittelpunkt der Arbeit.
Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?
Seit dem Jahr 2000 gilt das Gesetz zur außergerichtlichen #Streitbeilegung. Für bestimmte Streitigkeiten ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor einer anerkannten Gütestelle – in der Regel dem #Schiedsamt – zwingend vorgeschrieben:
In Privatklagesachen bei #Delikten wie #Hausfriedensbruch, #Beleidigung, leichter und fahrlässiger #Körperverletzung, #Bedrohung und #Sachbeschädigung muss zunächst das Schiedsamt aufgesucht werden. Ähnliches gilt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 600 Euro sowie bei nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen, wie etwa Lärmbeeinträchtigung oder Differenzen wegen grenzüberschreitender Bäume.
Eine anschließende Klage vor dem #Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn das Schlichtungsverfahren erfolglos geblieben ist und eine Erfolglosigkeitsbescheinigung vorliegt. Daneben steht das Schiedsamt auch für andere rechtliche Streitigkeiten zur Verfügung – ausgenommen Arbeitsrecht und Familienrecht.
Persönliche Voraussetzungen
Um als Schiedsperson gewählt zu werden, müssen die Bewerber folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen bei der Wahl nicht älter als 75 Jahre sein. Sie müssen in dem betreffenden Schiedsamtsbezirk bzw. der Gemeinde wohnen. Sie dürfen nicht vorbestraft sein, nicht unter Betreuung stehen, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein, und sie müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Gesunde #Menschenkenntnis, #Lebenserfahrung, #Geduld und die Fähigkeit zum unparteiischen Schlichten sind essenziell.
Die Gemeinde Herzebrock Clarholz unterstützt die Schiedspersonen bei ihrer Tätigkeit und übernimmt alle Sachkosten sowie die Kosten für Einführungslehrgänge und Fortbildungslehrgänge in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Dienstlich und fachlich unterstehen sie dem Amtsgericht.
Deshalb lautet der Appell: »Engagieren Sie sich für Ihre Gemeinde – Herzebrock Clarholz sucht Menschen, die als Schiedspersonen Verantwortung übernehmen und zum friedlichen Miteinander beitragen möchten.«
Bewerbung bis 31. August 2026 möglich
Interessierte können das Bewerbungsformular sowie die Informationsbroschüre »Das Schiedsamt« des #Justizministeriums #NRW auf der Internetseite der Gemeinde herunterladen und sich bis einschließlich 31. August bewerben.
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