Von KWS, Karla-Wagner-Stiftung, KWS Infodienst Recht, 2.396 Views
#KWS #Infodienst #Recht: Nicht immer sofort vor Gericht – in vielen Fällen ist zunächst eine Schlichtung vorgeschrieben
#Gütersloh, 26. Juli 2026
Viele Bürger gehen davon aus, dass sie bei einem #Streit unmittelbar #Klage erheben können. Tatsächlich ist das in Nordrhein Westfalen nicht immer möglich. Für bestimmte Streitigkeiten schreibt das #Justizgesetz Nordrhein Westfalen (»JustG NRW«) zunächst einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch vor. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für #Gütersloh.
Das Schiedsamt ist dabei weit mehr als eine freiwillige Vermittlungsstelle. In einigen Fällen ist der Gang zur Schiedsperson sogar gesetzlich vorgeschrieben, bevor sich ein Gericht überhaupt mit der Sache befassen darf. Rechtsgrundlage sind insbesondere die Paragraphen 53 bis 56 des Justizgesetzes Nordrhein Westfalen.
Betroffen sind vor allem klassische #Nachbarschaftskonflikte. Dazu gehören beispielsweise #Streitigkeiten wegen #Lärm, #Gerüchen, #Überwuchs von #Bäumen und #Hecken, #Grenzbäumen oder herüberfallenden #Früchten. Auch bei Streitigkeiten wegen #Verletzungen der persönlichen #Ehre, sofern diese nicht in #Presse oder #Rundfunk begangen wurden, ist zunächst ein #Schlichtungsversuch erforderlich. Gleiches gilt für bestimmte Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Auch #im Strafrecht spielt das Schiedsamt eine wichtige Rolle. Bei verschiedenen #Privatklagedelikten – etwa #Beleidigung, #Hausfriedensbruch, leichter oder fahrlässiger #Körperverletzung, #Bedrohung oder #Sachbeschädigung – muss vor einer #Privatklage zunächst versucht werden, den Konflikt außergerichtlich beizulegen. Erst wenn dieser Versuch scheitert, kann der #Rechtsweg eröffnet werden.
Kommt keine Einigung zustande, stellt die #Schiedsperson eine sogenannte #Erfolglosigkeitsbescheinigung aus. Erst mit dieser Bescheinigung ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine Klage zulässig. Ziel des Gesetzgebers ist es, Streitigkeiten möglichst früh, kostengünstig und dauerhaft beizulegen, ohne die #Gerichte unnötig zu belasten.
Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Gewählt werden sie jeweils für 5 Jahre vom Rat der #Kommune, anschließend werden sie durch das zuständige #Amtsgericht bestätigt und vereidigt. Juristische Vorkenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Gefragt sind vielmehr Menschen mit #Lebenserfahrung, #Verhandlungsgeschick, #Geduld und einem ausgeprägten Sinn für #Fairness.
Auch in Gütersloh gibt es 2 #Schiedsamtsbezirke mit jeweils zuständigen Schiedspersonen. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Schiedsamt sowohl freiwillige Schlichtungen als auch die gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungsverfahren durchführt. Wer also einen entsprechenden Rechtsstreit führen möchte, sollte zunächst prüfen, ob vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren erforderlich ist.
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